Regeln schulischen Zusammenlebens
An der FEO haben sich alle Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten.
Regeln des schulischen Zusammenlebens
Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern fühlen sich gemeinsam für ein gutes Schulklima verantwortlich.
Der Umgang der am Schulalltag Beteiligten untereinander ist durch Höflichkeit, Respekt und Rücksichtnahme geprägt.
Dieses konkretisiert sich durch die im Schulprogramm und in der Schulordnung von allen schulischen Gremien definierten Werte und Regeln und deren Einhaltung.
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Die Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, gemeinsam verstärkt für mehr zu sorgen. Folgende Maßnahmen sollen diesen Prozess unterstützen:
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Für einen Unterrichtsraum werden verantwortliche Lehrer/innen benannt, die darauf achten, dass der Raum sauber bleibt.
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Der Schüler/innen- Ordnungsdienst wird auf vier Schüler/innen pro Woche erweitert. Zu den Aufgaben der Schüler/innen gehört nun auch das Säubern der Tische sowie das Entfernen von Müll auf dem Flur vor dem jeweiligen Unterrichtsraum.
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Vor allen Ferien werden in einer Unterrichtsstunde alle Unterrichtsräume von den SuS unter Aufsicht der LuL gemeinsam gereinigt.
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Verstößt ein(e) Schüler(in) gegen die Regeln der Sauberkeit, so werden unverzüglich die Eltern informiert. Sind die Beschmutzungen größeren Ausmaßes, so werden sie als Vandalismus gewertet und führen zu einer Klassenkonferenz, die eine Ordnungsmaßnahme beschließt.
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Das gilt auch für Einschüchterungsversuche durch Gewaltandrohung.
3. Drogen jeder Art (Zigaretten, Alkohol, Betäubungsmittel) sind während des Schulalltags und
bei schulischen Veranstaltungen untersagt. Das Rauchen ist im Eingangsbereich ist zu unterlassen.
Die unterrichtenden Lehrer/innen können dieses Verbot nach eigenem Ermessen zeitweise aufheben.
Dann ist der sichtbare Gebrauch erlaubt.
Außerhalb des Unterrichts steht der Gebrauch mobiler Kommunikationsgeräte unter den Regeln des Jugendschutzes.
- Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen sind zu wahren, d.h., Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die aufgenommene Person die Einwilligung erteilt.
- Der Gebrauch der mobilen Kommunikationsgeräte erfolgt respektvoll und mit Rücksicht auf die Umgebung.
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Verstößt ein(e) Schüler(in) bewusst gegen eine der Regeln, so wird das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt zu einem von dem/der Lehrer/in angegebenen Zeitpunkt am selben Tag.
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In allen Prüfungssituationen (Klausuren, Klassenarbeiten, Tests) ist der Gebrauch von mobilen Kommunikationsgeräten verboten. Alle Geräte werden vorne auf einem Tisch abgelegt. Wird danach ein Gerät bei eine(r)m Schüler(in) gefunden oder klingelt ein solches, wird dies als Täuschungsversuch gewertet und die Prüfung mit ungenügend bewertet.Das Spielen mit Bällen in Klassenräumen und auf den Fluren ist verboten.Das Entwenden, Beschädigen und Beschmutzen von Schul- und Privateigentum wird nicht geduldet.
Bedingungen erlaubt:
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Das Musikhören erfolgt diskret und mit Rücksichtnahme auf die Umgebung.
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Die direkte mündliche Kommunikation hat immer Vorrang, d.h. ein(e) Schüler(in) muss auf Verlangen eine(r)s Lehrers(in) seine/ihre Kopfhörer sofort abnehmen, falls er/sie das Wort an ihn/sie richten möchte.
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Verstößt ein(e) Schüler(in) bewusst gegen eine der Regeln, so werden die Kopfhörer und das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt zu einem von dem/der Lehrer/in angegebenen Zeitpunkt am selben Tag.
7. Das Entwenden, Beschädigen und Beschmutzen von Schul- und
Privateigentum wird nicht geduldet.
8. Es ist verboten, Waffen aller Art in der Schule mit sich zu führen.
9. Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht
gestattet.
des Unterrichts.
Wir - Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern - verpflichten uns gemeinsam, die Verbindlichkeit der Regeln im Schulalltag zu achten.