Regeln schulischen Zusammenlebens
An der FEO haben sich alle Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten.
Regeln des schulischen Zusammenlebens
Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern fühlen sich gemeinsam für ein gutes Schulklima verantwortlich.
Der Umgang der am Schulalltag Beteiligten untereinander ist durch Höflichkeit, Respekt und Rücksichtnahme geprägt.
Dieses konkretisiert sich durch die im Schulprogramm und in der Schulordnung von allen schulischen Gremien definierten Werte und Regeln und deren Einhaltung.
1. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, gemeinsam verstärkt für mehr Sauberkeit in der Schule zu sorgen. Folgende Maßnahmen sollen diesen Prozess unterstützen:
- Für einen Unterrichtsraum werden verantwortliche Lehrer/innen benannt, die darauf achten, dass der Raum sauber bleibt.
- Der Schüler/innen- Ordnungsdienst wird auf vier Schüler/innen pro Woche erweitert. Zu den Aufgaben der Schüler/innen gehört nun auch das Säubern der Tische sowie das Entfernen von Müll auf dem Flur vor dem jeweiligen Unterrichtsraum.
- Vor allen Ferien werden in einer Unterrichtsstunde alle Unterrichtsräume von den SuS unter Aufsicht der LuL gemeinsam gereinigt.
- Verstößt ein(e) Schüler(in) gegen die Regeln der Sauberkeit, so werden unverzüglich die Eltern informiert. Sind die Beschmutzungen größeren Ausmaßes, so werden sie als Vandalismus gewertet und führen zu einer Klassenkonferenz, die eine Ordnungsmaßnahme beschließt.
Außerhalb des Unterrichts steht der Gebrauch mobiler Kommunikationsgeräte unter den Regeln des Jugendschutzes.
- Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen sind zu wahren, d.h., Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die aufgenommene Person die Einwilligung erteilt.
- Der Gebrauch der mobilen Kommunikationsgeräte erfolgt respektvoll und mit Rücksicht auf die Umgebung.
- Verstößt ein(e) Schüler(in) bewusst gegen eine der Regeln, so wird das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt zu einem von dem/der Lehrer/in angegebenen Zeitpunkt am selben Tag.
- Das Musikhören erfolgt diskret und mit Rücksichtnahme auf die Umgebung.
- Die direkte mündliche Kommunikation hat immer Vorrang, d.h. ein(e) Schüler(in) muss auf Verlangen eine(r)s Lehrers(in) seine/ihre Kopfhörer sofort abnehmen, falls er/sie das Wort an ihn/sie richten möchte.
- Verstößt ein(e) Schüler(in) bewusst gegen eine der Regeln, so werden die Kopfhörer und das Gerät eingezogen. Die Rückgabe erfolgt zu einem von dem/der Lehrer/in angegebenen Zeitpunkt am selben Tag.
Wir - Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern - verpflichten uns gemeinsam, die Verbindlichkeit der Regeln im Schulalltag zu achten.